ALLGEMEINE HINWEISE
Zweck der Prüfung
Die Prüfung dient dem Erwerb des Abschlusszeugnisses der Realschule für Bewerber, die keine öffentliche oder staatlich anerkannte Hauptschule, Realschule oder kein öffentliches oder staatlich anerkanntes Gymnasium besuchen.
Meldung und Zulassung zur Abschlussprüfung
Die Meldungen zur Abschlussprüfung werden bis zum 1. März von der Schulleitung der Ulrich-Walter-Schule bei der unteren Schulaufsichtsbehörde (Staatliches Schulamt Stuttgart) vorgelegt. Die Behörde beauftragt dann eine öffentliche Realschule mit der Durchführung der Abschlussprüfung.
Zur Prüfung wird zugelassen, wer
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Die Abschlussprüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem Schulbesuch möglich wäre und
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nicht bereits die ordentliche Abschlussprüfung oder die Abschlussprüfung für Schulfremde nach dieser Prüfungsordnung mit Erfolg abgelegt hat und
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nicht mehr als einmal erfolglos an der ordentlichen Abschlussprüfung oder der Abschlussprüfung für Schulfremde nach dieser Prüfungsordnung teilgenommen hat und
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keine Hauptschule, Realschule oder kein Gymnasium besucht. Abweichend hiervon werden Schüler der Kalsse 10 des Gymnasiums zugelassen, wenn ihre Versetzung gefährdet ist und sie im Falle einer Nichtversetzung ihre bisherige Schule verlassen müssten.
Der Meldung sind beizufügen
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ein handgeschriebener Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsgang und gegebenenfalls über die ausgeübte Berufstätigkeit,
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die Geburtsurkunde,
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die Abgangs- bzw. Abschlusszeugnisse der besuchten Schulen (beglaubigte Abschriften),
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eine Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls mit welchem Erfolg schon einmal an der Abschlussprüfung an Realschulen teilgenommen wurde,
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eine Erklärung darüber, welche Wahlfächer mündliche Prüfungsfächer sein sollen,
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Angaben über die Art der Vorbereitung auf die Prüfung.
Quelle: https://www.km-bw.de/,Lde/Startseite/Schule/Pruefungen_und_Termine
Zeitpunkt der Prüfung
Die Abschlussprüfung findet einmal jährlich zusammen mit der ordentlichen Abschlussprüfung statt.
Prüfungsschule
Die Schülerinnen und Schüler der Ulrich-Walter-Schule konnte bislang immer als Gruppe geschlossen an ein und dieselbe Prüfschule gehen. In der Vergangenheit waren dies die Realschule Weilimdorf, die Brunnen-Realschule, die Schickhardt-Realschule und die Realschule Feuerbach. An welcher Schule der jeweilige Prüfungsjahrgang seine Abschlussprüfung ablegt, wird der Ulrich-Walter-Schule mit der Anmeldung Anfang März mitgeteilt.
Schriftliche Prüfungsfächer
Schriftlich geprüft werden die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch.
Mündliche Prüfungsfächer
Mündlich geprüft werden die Fächer Englisch (EuroKom), Mathematik und / oder Deutsch sowie Geschichte und die Fächerverbünde EWG und NWA.
Hinweise zu den schriftlichen Prüfungen
1/ Deutsch
- Den Prüflingen werden vier Aufgaben zur Wahl gestellt: Textbeschreibung, Gedichtsbeschreibung, Pflichtlektüre, Kompendium
- Die Bearbeitungszeit beträgt 240 Minuten
- Zugelassenes Hilfsmittel ist ein Duden
- Es gibt einen Pflichtbereich und einen Wahlbereich mit vier Aufgaben. Im Pflichtbereich sind alle Aufgaben zu bearbeiten, im Wahlbereich nur zwei.
- Die Bearbeitungszeit beträgt 180 Minuten
- Zugelassene Hilfsmittel sind ein nicht programmierfähiger Taschenrechner, eine Formelsammlung, Parabelschablone und Zeichengeräte
- Die Prüfung besteht aus den Teilbereichen textorientierte Aufgaben, kontextbezogene Aufgaben zu Wortschatz und grammatischen Strukturen, themengebundene Sprachproduktion, Anwendung erworbener Arbeitstechniken und methodischer Fertigkeiten
- Die Bearbeitungszeit beträgt 120 Minuten
- Hilfsmittel sind nicht zugelassen
Durchführung der Prüfung
Es gelten folgende Maßgaben:
- Bei der Festlegung des Prüfungsergebnisses zählen alleine die Prüfungsleistungen.
- Das Ergebnis der Prüfungsfächer, die schriftlich und mündlich geprüft werden errechnet sich aus dem Verhältnis 1:1.
- Alle Prüfungsfächer sind maßgebende Fächer, die schriftlichen Fächer und der Fächerverbund NWA sind Kernfächer im Sinne der Realschulversetzungsordnung.
- Eine fächerübergreifende Kompetenzprüfung (FüK) findet nicht statt.
- Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal, frühestens nach einem Jahr, wiederholen.
Prüfschule
Am 01.03.2019 wird bekannt gegeben, an welcher staatlichen Realschule die Abschlussprüfung durchgeführt wird. Vermutlich wird es in diesem Jahr die Robert-Koch-Realschule sein, den Prüfungsvorsitz wird die Realschule Feuerbach haben.
Robert-Koch-Realschule
Vischerstraße 21
70563 Stuttgart-Vaihingen
Telefon 0711 - 216 98 612
www.robert-koch-realschule.de
Termine
01.03.19 Anmeldeschluss am Staatlichen Schulamt Stuttgart
30.04.19 schriftliche Prüfung Deutsch (HT), Beginn 08.00 Uhr
03.05.19 schriftliche Prüfung Mathematik (HT), Beginn 08.00 Uhr
07.05.19 schriftliche Prüfung Englisch (HT), Beginn 08.00 Uhr
24.05.19 schriftliche Prüfung Deutsch (NT), Beginn 08.00 Uhr
27.05.19 schriftliche Prüfung Mathematik (NT), Beginn 08.00 Uhr
28.05.19 schriftliche Prüfung Englisch (NT), Beginn 08.00 Uhr
05.06.19 Bekanntgabe der Noten der schriftlichen Prüfungen
07.06.19 Meldung der Schülerinnen und Schüler, die sich in Deutsch und/oder Mathematik prüfen lassen wollen
26.06.19 Beginn des mündlichen Prüfungszeitraums
12.07.19 Ende des mündlichen Prüfungszeitraums
19.07.19 Ausgabe der staatlich anerkannten Abschlusszeugnisse
(HT = Haupttermin)
(NT = Nachtermin)
Weitere Termine werden regelmäßig eingepflegt.
Hinweise zu den schriftichen Prüfungen
- Rahmenthema Deutsch 2019 (Kompendium): "Umgangsformen - nur Relikte aus früheren Zeiten?"
- Ganzschrift Deutsch 2019: "Mano - Der Junge, der nicht wusste, wo er war" (Anja Tuckermann) oder "Fahrenheit 451" (Ray Bradbury)
Hinweise zu den mündlichen Prüfungen
1/ Deutsch
- Die Prüfung dauert etwa 10 Minuten.
- Der Prüfling muss eine weitere Ganzschrift aus der Lektüreliste der Prüfschule gelesen haben. Hierzu werden ihm Fragen gestellt.
- Der Prüfling bekommt darüber hinaus ein Gedicht oder einen kurzen Text vorgelegt, zu dem er sich äußern muss.
2/ Mathematik
- Die Prüfung dauert etwa 10 Minuten.
- Der Prüfling wählt ein Schwerpunktthema, das er in der Prüfung zunächst vorstellt.
- Anschließend werden hierzu Fragen gestellt und müssen Aufgaben auch zu anderen Themen des 9. und 10. Schuljahres gerechnet werden.
3/ Englisch
- Die Prüfung dauert etwa 15 Minuten.
- Die mündliche EuroKomPrüfung im Fach Englisch umfasst die Teile:
- Präsentation des Schwerpunktthemas
- Hörverstehen
- kommunikative und situative Aufgabenformen
4/ Geschichte
- Die Prüfung dauert etwa 10 Minuten.
- Der Prüfling wählt ein Schwerpunktthema, das er in der Prüfung mit Hilfe eines selbst erstellten Plakates zunächst vorstellt.
- Anschließend werden Fragen zu dem Schwerpunktthema und anderen Themen des 9. und 10. Schuljahres gestellt.
5/ EWG
- Die Prüfung dauert etwa 10 Minuten.
- Der Prüfling wählt ein Schwerpunktthema, das er in der Prüfung unter Umständen mit Hilfe eines selbst erstellten Plakates zunächst vorstellt.
- Anschließend werden Fragen zu dem Schwerpunktthema und anderen Themen des 9. und 10. Schuljahres gestellt.
6/ NWA
- Die Prüfung dauert etwa 10 Minuten.
- Der Prüfling wählt ein Schwerpunktthema, das er in der Prüfung unter Umständen mit Hilfe eines selbst erstellten Plakates zunächst vorstellt.
- Anschließend werden Fragen zu dem Schwerpunktthema und anderen Themen des 9. und 10. Schuljahres gestellt.