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Ferienplan
Hier finden Sie den aktuellen Ferienplan der Ulrich-Walter-Schule.
Ferienplan 2025/26
Berufliche Orientierung (BO)
Was kommt nach der mittleren Reife? Diese Frage sollten sich alle Schüler/innen spätestens in der 9. Klasse stellen. Die Möglichkeiten in Baden-Württemberg, den schulischen oder beruflichen Weg nach dem Realschulabschluss fortzusetzen, sind sehr vielfältig. Leider kann man bei der Suche nach dem passenden Weg aber auch schnell den Überblick verlieren. Damit dies nicht passiert, führen wir mit unseren Schüler/innen eine Reihe von Maßnahmen durch:
- Bewerbungsunterlagen
Wie ist ein Lebenslauf aufgebaut? Was gehört hinein, was nicht? Wie verfasst man ein Bewerbungsschreiben? Wo kommen Absender und Empfänger hin? Was ist eine "Betreffzeile"? Welche Anlagen fügt man hinzu? Diese und andere Fragen werden zu Beginn der neunten Klasse im Unterricht ausführlich besprochen und geübt. - Berufspraktika
Unsere Schüler/innen absolvieren in der Woche vor den Faschingsferien und in der Woche vor den Pfingstferien je ein einwöchiges Praktikum zur Berufsorientierung. Die Schüler/innen entscheiden hierbei selber, in welchem Unternehmen bzw. in welcher Einrichtung sie die Pratika machen. Steuerbüro, Industriebetrieb, Spedition, Arztpraxis - alles ist möglich. - Ausbildungsmessen
Die Schüler/innen besuchen mit ihrer BO-Lehrkraft verschiedene Ausbildungsmessen wie zum Beispiel:
- bam - Berufsausbildungsmesse im Forum Ludwigsburg
 - HandsUp - Die Handwerkermesse im Stuttgarter Rathaus
 - Traumberuf IT und Technik - Die Ausbildungsmesse in der Carl-Benz-Arena Stuttgart
 
 - Firmenbesichtigungen und Bildungspartnerschaften
Die Ulrich-Walter-Schule möchte für ihre Schüler/innen Firmenbesichtigungen organisieren, um ihnen Einblicke in betriebliche Abläufe zu ermöglichen. Darüber hinaus wird sich die Schule um Bildungspartnerschaften mit Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft bemühen. Ziel dieser Partnerschaften soll sein, die Schüler/innen bei der konkreten Berufsorientierung zu unterstützen. - Berufsinformationszentrum BiZ
Die Schüler/innen lernen die Angebote des Berufsinformationszentrums der Arbeitsagentur Ludwigsburg im Rahmen eines Besuches kennen. Sie probieren die verschiedenen Stationen selber aus und erhalten so Einblick in die Strukturen und Inhalte des BiZ. - konkrete Berufsberatungsgespräche
Die Ulrich-Walter-Schule hat eine eigene Berufsberaterin, die die Schüler/innen in der Schule besucht und in Einzelgesprächen auf ihre Vorstellungen, Ideen und Fragen eingeht. Dabei kann es um passende Ausbildungsbetriebe, FSJ-Stellen oder weiterführende Schulen nach der Mittleren Reife gehen.
Nähere Informationen zur Berufsberaterin der Ulrich-Walter-Schule finden Sie hier.
 - aktuelle Broschüre "Berufliche Bildung in Baden-Württemberg"
Die Broschüre wird durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport in Auftrag gegeben. Sie können die aktuelle Broschüre hier downloaden. 
Vorbereitung auf den Realschulabschluss
1. Zweck der Prüfung
Die Prüfung dient dem Erwerb des Abschlusszeugnisses der Realschule für Bewerber, die keine öffentliche oder staatlich anerkannte Hauptschule, Realschule, Werkrealschule, Gemeinschaftsschule und kein Gymnasium besuchen. Sie nennt sich Realschulabschlussprüfung für Schulfremde.
2. Meldung und Zulassung zur Abschlussprüfung
Die Meldung zur Abschlussprüfung wird von der Schulleitung der Ulrich-Walter-Schule bei der unteren Schulaufsichtsbehörde (Staatliches Schulamt Ludwigsburg) vorgelegt. Meldeschluss ist der 1. März. Die Behörde beauftragt dann eine oder mehrere öffentliche Realschulen oder Gemeinschaftsschulen mit der Durchführung der Abschlussprüfung.
Zur Prüfung wird zugelassen, wer:
- Die Abschlussprüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem Schulbesuch möglich wäre und
 - nicht bereits die ordentliche Abschlussprüfung oder die Abschlussprüfung für Schulfremde nach dieser Prüfungsordnung mit Erfolg abgelegt hat und
 - nicht mehr als einmal erfolglos an der ordentlichen Abschlussprüfung oder der Abschlussprüfung für Schulfremde nach dieser Prüfungsordnung teilgenommen hat und
 - keine öffentliche oder staatlich anerkannte Hauptschule, Werkrealschule, Realschule, Gemeinschaftsschule und kein Gymnasium oder Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) besucht. Abweichend hiervon werden Schüler der Klasse 10 des Gymnasiums zugelassen, wenn ihre Versetzung gefährdet ist und sie im Falle einer Nichtversetzung ihre bisherige Schule verlassen müssten.
 
Zur Meldung müssen abgegeben werden:
- das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular,
 - ein digital oder handschriftlich erstellter Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsgang und gegebenenfalls über die ausgeübten Berufstätigkeiten,
 - eine amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses oder eine Geburtsurkunde im Original,
 - eine amtlich beglaubigte Kopie des Abgangs- bzw. Abschlusszeugnisses der zuletzt besuchten öffentlichen Schule,
 
Quelle: http://schulamt-ludwigsburg.de/,Lde/Startseite/Schule/Schulfremdenpruefung
3. Zeitpunkt der Prüfung
Die Abschlussprüfung findet einmal jährlich zusammen mit der ordentlichen Abschlussprüfung der öffentlichen Realschulen statt.
- die schriftlichen Abschlussprüfungen in der Regel im Mai
 - die mündliche Abschlussprüfungen in der Regel im Juli
 
4. Prüfschule(n)
An welchen öffentlichen Realschulen der jeweilige Prüfungsjahrgang seine Abschlussprüfung ablegt, wird der Ulrich-Walter-Schule vom Staatlichen Schulamt Ludwigsburg nach Ablauf der Anmeldefrist (1. März) mitgeteilt.
Die Prüfungen 2025 fanden an folgenden Schulen statt:
- Realschule Remseck/Pattonville (Realschulprüfung)
 - Realschule im Aurain Bietigheim (Realschulprüfung)
 - Anne-Frank-Realschule Marbach (Hauptschulprüfung)
 
Die Absolventinnen und Absolventen wurden gleichmäßig auf die Schulen verteilt.
5. schriftliche Prüfungsfächer
Schriftlich geprüft werden die Fächer:
- Deutsch
 - Mathematik
 - Englisch
 - Wahlpflichtfach (Französisch oder Technik oder AES*).
 
*Alltagskultur, Ernährung, Soziales
6. mündliche Prüfungsfächer
Mündlich geprüft werden die Fächer:
- Englisch (Kommunikationsprüfung)
 - Mathematik oder Deutsch oder das Wahlpflichtfach
 - eine Gesellschaftswissenschaft (Geographie oder Gemeinschaftskunde oder Geschichte)
 - eine Naturwissenschaft (Chemie oder Biologie oder Physik)
 - auf Wunsch 1 oder 2 weitere schriftliche Prüfungsfächer
 
7. Informationen zum Fach Deutsch
Schriftliche Prüfung
Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf die Bildungsstandards der Klasse 7 bis 10 sowie das erforderliche Grundwissen.
- Die Prüfung besteht aus einem Pflichtteil A1 und A2 und einem Wahlteil B.
 - Teil A1 bezieht sich auf die Bearbeitung eines Sachtextes.
 - Teil A2 bezieht sich auf die Bearbeitung einer Ganzschrift.
 
Ganzschrift 2026: "Als die Welt uns gehörte" (Liz Kessler) oder alternativ "Der Markisenmann" (Jan Weiler). Die Ganzschrift muss den Namen des Schülers und darf Notizen, aber keine Haftnotizzettel oder Klebestreifen enthalten.
- Teil B besteht aus einem Aufsatz über eines der folgenden drei Themen:
- Textbeschreibung Lyrik
 - Textbeschreibung Prosa
 - textgebundene dialektische Erörterung
 
 - Die Bearbeitungszeit beträgt insgesamt 240 Minuten.
 - Zugelassenes Hilfsmittel ist ein Rechtschreibwörterbuch.
 
Mündliche Prüfung
- Die Prüfung dauert etwa 15 Minuten.
 - Mögliche Themen: Prosatext oder lyrischer Text, Fragen zur Pflichtlektüre, zu Textgattungen, Erzählperspektiven, sprachlichen Mitteln, Sprachgebrauch usw.
 - Karteikarten mit Stichworten sind nicht erlaubt.
 - Mediale Unterstützung (Plakat, PowerPoint etc.) ist nicht erlaubt.
 
8. Informationen zum Fach Mathematik
Schriftliche Prüfung
Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf die Bildungsstandards der Klasse 7 bis 10 sowie das erforderliche Grundwissen.
- Die Prüfung besteht aus einem Pflichtteil A1 und A2 und einem Wahlteil B.
 - Teil A1 (45 Minuten) ist ohne Taschenrechner und Formelsammlung zu lösen. Anschließend erfolgt eine 20-minütige Pause.
 - Teil A2 und Teil B (165 Minuten) ist mit allen zulässigen Hilfsmitteln zu lösen.
 - Im Wahlbereich werden von vier Aufgaben drei zur Verfügung gestellt. Zwei davon sind zu bearbeiten. Werden mehr als zwei Aufgaben bearbeitet, werden die beiden besten Lösungen gewertet.
 
Mündliche Prüfung
- Die Prüfung dauert etwa 15 Minuten.
 - Die Prüfung beginnt mit einem selbst gewählten Schwerpunktthema (5-7 Minuten). Der Prüfling kann lediglich das Thema wählen, aber keine Aufgabe hierzu vorbereiten oder präsentieren.
 - Anschließend werden Fragen zu anderen Themen des 9. und 10. Schuljahres gestellt.
 - Eine Formelsammlung, ein nicht programmierbarer Taschenrechner und Zeichengeräte sind erlaubt.
 - Karteikarten mit Stichworten sind nicht erlaubt.
 - Mediale Unterstützung (Plakat, PowerPoint etc.) ist nicht erlaubt.
 
9. Informationen zum Fach Englisch
Schriftliche Prüfung
Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf die Bildungsstandards der Klasse 7 bis 10 sowie das erforderliche Grundwissen.
- Die Prüfung besteht aus den fünf Teilbereichen:
- Teil A - Listening comprehension (Hörverstehen)
 - Teil B - Text-based tasks (Leseverstehen)
 - Teil C - Use of Language (Wortschatz und Grammatik)
 - Teil D - Writing (Textproduktion)
 - Teil E - Interpreting (Sprachmittlung)
 
 - Die Wortzahlvorgaben bei den Aufgaben müssen eingehalten werden. Abweichungen nach oben oder unten werden nur bis etwa 10% toleriert. Bei größeren Abweichungen gibt es Punktabzug.
 - Hilfsmittel: Teil A: ohne Hilfsmittel, Teile B-E: zweisprachiges Wörterbuch
 - Bearbeitungszeit Teil A: 30 Minuten, anschließend erfolgt eine 20-minütige Pause, Teil B-E: 120 Minuten
 
Mündliche Prüfung
- Die Prüfung dauert etwa 15 Minuten.
 - Die Prüfung umfasst drei Teile:
- Teil 1: Monologisches Sprechen (ca. 5 Minuten)
Bei der Präsentation des Schwerpunktthemas soll selbständig
ein Thema erarbeitet, strukturiert sowie verständlich und an-
schaulich dargestellt werden.
 - Teil 2: Dialogisches Sprechen (ca. 5 Minuten)
Bei kommunikativen und situativen Aufgabenformen steht die
freie Sprachproduktion im Vordergrund. In der Fremdsprache
soll spontan und situationsbezogen agiert und reagiert werden.
 - Teil 3: Sprachmittlung (ca. 5 Minuten)
In diesem Prüfungsteil soll in zweisprachigen Alltagssituationen
mündlich zu Themen der Lebenswelt und des persönlichen
Interesses interkulturell angemessen und adressatengerecht
kommuniziert werden.
 
 - Teil 1: Monologisches Sprechen (ca. 5 Minuten)
 - Karteikarten mit Stichworten sind für Teil 1 erlaubt. Ausformulierte Sätze dürfen nicht abgelesen werden.
 - Ein Plakat oder eine PowerPoint-Präsentation ist gefordert, Inhalt und Gestaltung fließen in die Benotung mit ein.
 
10.1 Informationen zum Wahlpflichtfach Französisch
Schriftliche Prüfung
Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf die Bildungsstandards der Klasse 7 bis 10 sowie das erforderliche Grundwissen.
- Die Prüfung besteht aus den fünf Teilbereichen:
- Teil A - Compréhension orale (Hörverstehen)
 - Teil B - Compréhension de texte (Leseverstehen)
 - Teil C - Vocabulaire et structures (Wortschatz und Grammatik)
 - Teil D - Production de texte (Textproduktion)
 - Teil E - Faites l'interprète (Sprachmittlung)
 
 - Die Wortzahlvorgaben bei den Aufgaben müssen eingehalten werden. Abweichungen nach oben oder unten werden nur bis etwa 10% toleriert. Bei größeren Abweichungen gibt es Punktabzug.
 - Hilfsmittel: Teil A: ohne Hilfsmittel, Teile B-E: zweisprachiges Wörterbuch
 - Bearbeitungszeit Teil A: 20 Minuten, anschließend erfolgt eine 20-minütige Pause, Teil B-E: 70 Minuten
 
Mündliche Prüfung
- Die Prüfung dauert etwa 10 Minuten.
 - Die Prüfung beginnt mit einem selbst gewählten Schwerpunktthema (ca. 5 Minuten).
 - Im Anschluss werden Fragen zu dem Schwerpunktthema gestellt.
 - Dann folgt eine situativ-kommunikative Aufgabe mit Bildimpuls und Dialog: im Restaurant, im Museum, am Bahnhof usw. (ca. 5 Minuten).
 - Karteikarten mit Stichworten sind erlaubt.
 - Mediale Unterstützung (Plakat, PowerPoint etc.) ist nach Absprache evt. erlaubt.
 
10.2 Informationen zum Wahlpflichtfach Technik
Schriftliche Prüfung
Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf die Bildungsstandards der Klasse 7 bis 10 sowie das erforderliche Grundwissen.
- Die Prüfung besteht aus einem Pflichtteil A1 und A2 und einem Wahlteil B.
 - Teil A1 bezieht sich auf die Bereiche "Werkstoffe und Produkte" und "Produktionstechnik".
 - Teil A2 bezieht sich auf den Bereich "Systeme und Prozesse" mit drei Teilbereichen. Alle drei Bereiche müssen bearbeitet werden.
 - Teil B besteht aus den Wahlthemen "Bautechnik" und "Versorgung und Entsorgung" und "Mobilität". Zwei Bereiche werden vorgelegt, einer davon muss bearbeitet werden.
 - Die Bearbeitungszeit beträgt 90 Minuten.
 - Zugelassene Hilfsmittel sind ein nicht programmierfähiger Taschenrechner und Zeichengeräte.
 
- Schwerpunktsetzung 2026 im Pflichtteil A:
- A1: Werkstoff und Produkte und Produktionstechnik: Der Werkstoff Kunststoff
 - A2: Systeme und Prozesse:
- Teilbereich 1 - Elektrotechnik:Anwendung von Nutzern in Reihen- und Parallelschaltungen
 - Teilbereich 2 - Elektronik: Aufbau und Funktion von elektronischen Schaltungen am Beispiel der Hell- bzw. Dunkelschaltung
 - Teilbereich 3 - Maschinentechnik: Demontage und Remontage von technischen Gegenständen
 
 
 - A1: Werkstoff und Produkte und Produktionstechnik: Der Werkstoff Kunststoff
 - Schwerpunktsetzung 2026 im Wahlteil B:
- B1: Mobilität: Elektromobilität
 - B2: Versorgung und Entsorgung: Energiegewinnung aus der Sonne
 - B3: Bautechnik: Brücken- und Fachwerkbauten
 
 - B1: Mobilität: Elektromobilität
 
Mündliche Prüfung
- Die Prüfung dauert etwa 15 Minuten.
 - Die Prüfung beginnt mit einem selbst gewählten Schwerpunktthema (ca. 5-7 Minuten).
 - Anschließend werden Fragen zu dem Schwerpunktthema und anderen Themen der Schuljahre 7 bis 10 gestellt.
 - Karteikarten mit Stichworten sind erlaubt.
 - Mediale Unterstützung (Plakat, PowerPoint etc.) ist nach Absprache evt. erlaubt.
 
10.3 Informationen zum Wahlpflichtfach AES
Schriftliche Prüfung
Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf die Bildungsstandards der Klasse 7 bis 10 sowie das erforderliche Grundwissen.
- Die Prüfung besteht aus einem Pflichtteil A und einem Wahlteil B.
 - Teil A bezieht sich überwiegend auf die Bildungsstandards der Klasse 10:
- Ernährung und Gesundheit
 - Lebenshaltung und Konsum
 
 - Es werden fünf Aufgaben gestellt, vier davon müssen bearbeitet werden.
 - Teil B bezieht sich überwiegend auf die Bildungsstandards der Klassen 7-9:
- Konsum
 - Ernährung
 
 - Es werden zwei Aufgaben gestellt, eine davon muss bearbeitet werden.
 - Die Bearbeitungszeit beträgt 90 Minuten.
 
Mündliche Prüfung
- Die Prüfung dauert etwa 15 Minuten.
 - Die Prüfung beginnt mit einem selbst gewählten Schwerpunktthema (ca. 5-7 Minuten).
 - Anschließend werden Fragen zu dem Schwerpunktthema und anderen Themen der Schuljahre 7 bis 10 gestellt.
 - Karteikarten mit Stichworten sind erlaubt.
 - Mediale Unterstützung (Plakat, PowerPoint etc.) ist nach Absprache evt. erlaubt.
 
11. Informationen zu den naturwissenschaftlichen Fächern Biologie, Chemie, Physik
Mündliche Prüfung
- Die Prüfung dauert etwa 15 Minuten.
 - Die Prüfung beginnt mit einem selbst gewählten Schwerpunktthema (ca. 5-7 Minuten).
 - Erste Zwischenfragen können bereits nach 2-3 Minuten erfolgen.
 - Anschließend werden Fragen rund um das Schwerpunktthema und anderen Themen der Schuljahre 9 und 10 gestellt.
 - Karteikarten mit Stichworten sind erlaubt.
 - Mediale Unterstützung (Plakat, PowerPoint etc.) ist nach Absprache evt. erlaubt.
 
12. Informationen zu den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern Geschichte, Gemeinschaftskunde, Geographie
Mündliche Prüfung
- Die Prüfung dauert etwa 15 Minuten.
 - Die Prüfung beginnt mit einem selbst gewählten Schwerpunktthema (ca. 5-7 Minuten).
 - Erste Zwischenfragen können bereits nach 2-3 Minuten erfolgen.
 - Anschließend werden Fragen rund um das Schwerpunktthema und anderen Themen der Schuljahre 9 und 10 gestellt.
 - Karteikarten mit Stichworten sind erlaubt.
 - Mediale Unterstützung (Plakat, PowerPoint etc.) ist nach Absprache evt. erlaubt.
 
13. Prüfungsergebnisse
- Bei der Festlegung des Prüfungsergebnisses zählen alleine die Prüfungsleistungen.
 - Das Ergebnis der Prüfungsfächer, die schriftlich und mündlich geprüft werden, errechnet sich aus dem Verhältnis 1:1, d.h. 50% schriftlich und 50% mündlich.
 - Alle Prüfungsfächer sind maßgebende Fächer, die schriftlichen Fächer sind Kernfächer im Sinne der Realschulversetzungsordnung.
 - Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal, frühestens nach einem Jahr, wiederholen.
 - Maßgebend für das Bestehen ist die Prüfungsordnung zur Realschulabschlussprüfung.
 
14. Nichtteilnahme, Rücktritt
- 
Die Prüfungsteile, an denen der Prüfungsteilnehmer ohne wichtigen Grund nicht teilnimmt, wird mit „ungenügend (Note 6)“ bewertet. Der wichtige Grund bei Nichtteilnahme ist der Prüfschule unverzüglich mitzuteilen.
 
- Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet der Prüfungsvorsitzende. Auf Verlangen ist ein ärztliches oder amtsärztliches Zeugnis vorzulegen. Wer sich in Kenntnis eines wichtigen Grundes der Prüfung unterzogen hat, kann diese Gründe nachträglich nicht mehr geltend machen.
 
- 
Bei Anerkennung der Nichtteilnahme kann der Prüfungsteilnehmer die nicht abgelegten Prüfungsteile an einem festgesetzten Nachtermin nachholen. Nimmt er mit wichtigem Grund auch an dem Nachtermin nicht teil, so gelten die betroffenen Prüfungsteile als nicht unternommen.
 
15. Täuschungshandlung, Ordnungsverstöße
- 
Wer das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel beeinflusst oder wer nicht zugelassene Hilfsmittel nach Bekanntgabe der Aufgaben mit sich führt oder Beihilfe zu einer Täuschung/einem Täuschungsversuch leistet, begeht eine Täuschungshandlung.
 
- Das Mitführen von Mobiltelefonen, Tablets, Smartwatches oder anderen kommunikationselektronischen Medien ist in der Prüfung verboten und gilt als Täuschungsversuch.
 
- Wer eine Täuschungshandlung begeht, wird von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen. Dies gilt als Nichtbestehen der Abschlussprüfung. In leichten Fällen kann stattdessen die Prüfungsleistung mit der Note „ungenügend“ bewertet werden.
 
- Stellt sich eine Täuschungshandlung erst nach Aushändigung des Zeugnisses heraus, kann die untere Schulaufsichtsbehörde das Zeugnis einziehen und entweder ein anderes Zeugnis erteilen oder die Prüfung für nicht bestanden erklären, wenn seit der Ausstellung des Zeugnisses nicht mehr als zwei Jahre vergangen sind.
 
- Wer durch sein Verhalten die Prüfung so schwer stört, dass es nicht möglich ist, die Prüfung ordnungsgemäß durchzuführen, wird von der Prüfung ausgeschlossen; dies gilt als Nichtbestehen der Abschlussprüfung.
 
16. Termine 2026
- 01.03.26 | Anmeldeschluss am Staatlichen Schulamt Ludwigsburg
 - 08.05.26 | Haupttermin schriftlich Deutsch (Beginn 09:00 Uhr)
 - 12.05.26 | Haupttermin schriftlich Mathematik (Beginn 09:00 Uhr)
 - 19.05.26 | Haupttermin schriftlich Englisch (Beginn 09:00 Uhr)
 - 21.05.26 | Haupttermin schriftlich Wahlpflichtfach (Beginn 09:00 Uhr)
 - 16.06.26 | Nachtermin schriftlich Deutsch (Beginn 09:00 Uhr)
 - 17.06.26 | Nachtermin schriftlich Mathematik (Beginn 09:00 Uhr)
 - 18.06.26 | Nachtermin schriftlich Englisch (Beginn 09:00 Uhr)
 - 19.06.26 | Nachtermin schriftlich Wahlpflichtfach (Beginn 09:00 Uhr)
 - ca. 24.06.26 | Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen
 - ca. 26.06.26 | Meldung der mündlichen Prüfungsfächer an die Prüfschule(n)
 - ca. 01.07.26 | Bekanntgabe der Termine für die mündlichen Prüfungen
 - 06.07.26 | Beginn des mündlichen Prüfungszeitraums
 - 10.07.26 | Ende des mündlichen Prüfungszeitraums
 - 24.07.26 | Zeugnisausgabe an der Ulrich-Walter-Schule
 
Betreuung in den Pausen
Dort stehen den Schüler/innen bequeme Sitzmöbel, ein Schrank mit Spielen, ein Tischkicker, eine Bibliothek und eine Küche mit Mikrowelle zur freien Verfügung.
Die Schüler/innen dürfen diese Pausen aber auch außerhalb des Schulgebäudes in den ausgewiesenen Pausenbereichen verbringen. Aufsichtspersonen sind immer ansprechbar.
Außerschulische Aktivitäten
Neben der Stoffvermittlung im Unterricht, den Lern- und Arbeitszeiten und dem Grundlagentraining wird der Schulalltag durch ein interessantes und abwechslungsreiches Zusatzprogramm ergänzt.
- Experimentier(nachmit)tage
im Fehling-Lab der Universität Stuttgart-Vaihingen | in der Experimenta Heilbronn u.a. - Tagesausflüge
Blühendes Barock, Favorite-Park und Schloss Monrepos in Ludwigsburg | Stocherkahnfahren in Tübingen | Schloss- und Stadtbesichtigung von Heidelberg | Weihnachtsmarkt in Mannheim u.a. - Schullandheim
Jugendherberge Bad Urach (Klasse 7) | Jugendherberge Konstanz (Klasse 9) - Sportliches
Besuch in der Eishalle Ludwigsburg | Klettern im Waldkletterngarten Zuffenhausen | Bouldern in der Rockerei Stuttgart u.a. - Ausstellungs- und Museumsbesuche
Technoseum in Mannheim | Technikmuseen in Sinsheim und Speyer | Deutsches Museum in München | Zeppelin- und Dorniermuseum in Friedrichshafen | Altes Schloss in Stuttgart u.a. - Lerngänge
Euthanasie-Gedenkstätte Grafeneck auf der Schwäbischen Alb | Konzentrationslager Dachau bei München | Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) Lampoldshausen | Enz-Laufwasserkraft in Bietigheim | Lehrstuhl für Raumfahrttechnik in Garching (Prof. Dr. Ulrich Walter) u.a. 
Ulrich-Walter-Schule
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