1. Zweck der Prüfung
Die Prüfung dient dem Erwerb des Abschlusszeugnisses der Realschule für Bewerber, die keine öffentliche oder staatlich anerkannte Hauptschule, Realschule, Werkrealschule, Gemeinschaftsschule und kein Gymnasium besuchen. Sie nennt sich Realschulabschlussprüfung für Schulfremde.
2. Meldung und Zulassung zur Abschlussprüfung
Die Meldung zur Abschlussprüfung wird von der Schulleitung der Ulrich-Walter-Schule bei der unteren Schulaufsichtsbehörde (Staatliches Schulamt Ludwigsburg) vorgelegt. Meldeschluss ist der 1. März. Die Behörde beauftragt dann eine oder mehrere öffentliche Realschulen oder Gemeinschaftsschulen mit der Durchführung der Abschlussprüfung.
Zur Prüfung wird zugelassen, wer:
- Die Abschlussprüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem Schulbesuch möglich wäre und
- nicht bereits die ordentliche Abschlussprüfung oder die Abschlussprüfung für Schulfremde nach dieser Prüfungsordnung mit Erfolg abgelegt hat und
- nicht mehr als einmal erfolglos an der ordentlichen Abschlussprüfung oder der Abschlussprüfung für Schulfremde nach dieser Prüfungsordnung teilgenommen hat und
- keine öffentliche oder staatlich anerkannte Hauptschule, Werkrealschule, Realschule, Gemeinschaftsschule und kein Gymnasium oder Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) besucht. Abweichend hiervon werden Schüler der Klasse 10 des Gymnasiums zugelassen, wenn ihre Versetzung gefährdet ist und sie im Falle einer Nichtversetzung ihre bisherige Schule verlassen müssten.
Zur Meldung müssen abgegeben werden:
- das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular,
- ein digital oder handschriftlich erstellter Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsgang und gegebenenfalls über die ausgeübten Berufstätigkeiten,
- eine amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses oder eine Geburtsurkunde im Original,
- eine amtlich beglaubigte Kopie des Abgangs- bzw. Abschlusszeugnisses der zuletzt besuchten öffentlichen Schule,
Quelle: http://schulamt-ludwigsburg.de/,Lde/Startseite/Schule/Schulfremdenpruefung
3. Zeitpunkt der Prüfung
Die Abschlussprüfung findet einmal jährlich zusammen mit der ordentlichen Abschlussprüfung der öffentlichen Realschulen statt.
- die schriftlichen Abschlussprüfungen in der Regel im Mai
- die mündliche Abschlussprüfungen in der Regel im Juli
4. Prüfschule(n)
An welchen öffentlichen Realschulen der jeweilige Prüfungsjahrgang seine Abschlussprüfung ablegt, wird der Ulrich-Walter-Schule vom Staatlichen Schulamt Ludwigsburg nach Ablauf der Anmeldefrist (1. März) mitgeteilt.
Die Prüfungen 2024 fanden an folgenden Schulen statt:
- Gemeinschaftsschule Innenstadt Ludwigsburg
- Philipp-Matthäus-Hahn Gemeinschaftsschule Kornwestheim
Die Absolventinnen und Absolventen wurden gleichmäßig auf die Schulen verteilt.
5. schriftliche Prüfungsfächer
Schriftlich geprüft werden die Fächer:
- Deutsch
- Mathematik
- Englisch
- Wahlpflichtfach (Französisch oder Technik oder AES*).
*Alltagskultur, Ernährung, Soziales
6. mündliche Prüfungsfächer
Mündlich geprüft werden die Fächer:
- Englisch (Kommunikationsprüfung)
- Mathematik oder Deutsch oder das Wahlpflichtfach
- eine Gesellschaftswissenschaft (Geographie oder Gemeinschaftskunde oder Geschichte)
- eine Naturwissenschaft (Chemie oder Biologie oder Physik)
- auf Wunsch 1 oder 2 weitere schriftliche Prüfungsfächer
7. Informationen zum Fach Deutsch
Schriftliche Prüfung
Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf die Bildungsstandards der Klasse 7 bis 10 sowie das erforderliche Grundwissen.
- Die Prüfung besteht aus einem Pflichtteil A1 und A2 und einem Wahlteil B.
- Teil A1 bezieht sich auf die Bearbeitung eines Sachtextes.
- Teil A2 bezieht sich auf die Bearbeitung einer Ganzschrift.
Ganzschrift 2025: "Krummer Hund" (Juliane Pickel) oder alternativ "Der große Sommer" (Ewald Arenz). Die Ganzschrift muss den Namen des Schülers und darf kleinere Randnotizen, aber keine Haftnotizzettel oder Klebestreifen enthalten.
- Teil B besteht aus einem Aufsatz über eines der folgenden drei Themen:
- Textbeschreibung Lyrik
- Textbeschreibung Prosa
- textgebundene dialektische Erörterung
- Die Bearbeitungszeit beträgt insgesamt 240 Minuten.
- Zugelassenes Hilfsmittel ist ein Rechtschreibwörterbuch.
Mündliche Prüfung
- Die Prüfung dauert etwa 15 Minuten.
- Mögliche Themen: Prosatext oder lyrischer Text, Fragen zur Pflichtlektüre, zu Textgattungen, Erzählperspektiven, sprachlichen Mitteln, Sprachgebrauch usw.
- Karteikarten mit Stichworten sind nicht erlaubt.
- Mediale Unterstützung (Plakat, PowerPoint etc.) ist nicht erlaubt.
8. Informationen zum Fach Mathematik
Schriftliche Prüfung
Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf die Bildungsstandards der Klasse 7 bis 10 sowie das erforderliche Grundwissen.
- Die Prüfung besteht aus einem Pflichtteil A1 und A2 und einem Wahlteil B.
- Teil A1 (45 Minuten) ist ohne Taschenrechner und Formelsammlung zu lösen. Anschließend erfolgt eine 20-minütige Pause.
- Teil A2 und Teil B (165 Minuten) ist mit allen zulässigen Hilfsmitteln zu lösen.
- Im Wahlbereich werden von vier Aufgaben drei zur Verfügung gestellt. Zwei davon sind zu bearbeiten. Werden mehr als zwei Aufgaben bearbeitet, werden die beiden besten Lösungen gewertet.
Mündliche Prüfung
- Die Prüfung dauert etwa 15 Minuten.
- Die Prüfung beginnt mit einem selbst gewählten Schwerpunktthema (5-7 Minuten). Der Prüfling kann lediglich das Thema wählen, aber keine Aufgabe hierzu vorbereiten oder präsentieren.
- Anschließend werden Fragen zu anderen Themen des 9. und 10. Schuljahres gestellt.
- Eine Formelsammlung, ein nicht programmierbarer Taschenrechner und Zeichengeräte sind erlaubt.
- Karteikarten mit Stichworten sind nicht erlaubt.
- Mediale Unterstützung (Plakat, PowerPoint etc.) ist nicht erlaubt.
9. Informationen zum Fach Englisch
Schriftliche Prüfung
Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf die Bildungsstandards der Klasse 7 bis 10 sowie das erforderliche Grundwissen.
- Die Prüfung besteht aus den fünf Teilbereichen:
- Teil A Listening comprehension (Hörverstehen)
- Teil B Text-based tasks (Leseverstehen)
- Teil C Use of Language (Wortschatz und Grammatik)
- Teil D Writing (Textproduktion)
- Teil E Interpreting (Sprachmittlung)
- Die Wortzahlvorgaben bei den Aufgaben müssen eingehalten werden. Abweichungen nach oben oder unten werden nur bis etwa 10% toleriert. Bei größeren Abweichungen gibt es Punktabzug.
- Hilfsmittel: Teil A: ohne Hilfsmittel, Teile B-E: zweisprachiges Wörterbuch
- Bearbeitungszeit Teil A: 30 Minuten, anschließend erfolgt eine 20-minütige Pause, Teil B-E: 120 Minuten
Mündliche Prüfung
- Die Prüfung dauert etwa 15 Minuten.
- Die Prüfung umfasst drei Teile:
- Teil 1: Monologisches Sprechen (ca. 5 Minuten)
Bei der Präsentation des Schwerpunktthemas soll selbständig
ein Thema erarbeitet, strukturiert sowie verständlich und an-
schaulich dargestellt werden.
- Teil 2: Dialogisches Sprechen (ca. 5 Minuten)
Bei kommunikativen und situativen Aufgabenformen steht die
freie Sprachproduktion im Vordergrund. In der Fremdsprache
soll spontan und situationsbezogen agiert und reagiert werden.
- Teil 3: Sprachmittlung (ca. 5 Minuten)
In diesem Prüfungsteil soll in zweisprachigen Alltagssituationen
mündlich zu Themen der Lebenswelt und des persönlichen
Interesses interkulturell angemessen und adressatengerecht
kommuniziert werden.
- Teil 1: Monologisches Sprechen (ca. 5 Minuten)
- Karteikarten mit Stichworten sind für Teil 1 erlaubt. Ausformulierte Sätze dürfen nicht abgelesen werden.
- Ein Plakat oder eine PowerPoint-Präsentation ist gefordert, Inhalt und Gestaltung fließen in die Benotung mit ein.
10.1 Informationen zum Wahlpflichtfach Französisch
Schriftliche Prüfung
Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf die Bildungsstandards der Klasse 7 bis 10 sowie das erforderliche Grundwissen.
- Die Prüfung besteht aus den fünf Teilbereichen:
- Teil A Compréhension orale (Hörverstehen)
- Teil B Compréhension de texte (Leseverstehen)
- Teil C Vocabulaire et structures (Wortschatz und Grammatik)
- Teil D Production de texte (Textproduktion)
- Teil E Faites l'interprète (Sprachmittlung)
- Die Wortzahlvorgaben bei den Aufgaben müssen eingehalten werden. Abweichungen nach oben oder unten werden nur bis etwa 10% toleriert. Bei größeren Abweichungen gibt es Punktabzug.
- Hilfsmittel: Teil A: ohne Hilfsmittel, Teile B-E: zweisprachiges Wörterbuch
- Bearbeitungszeit Teil A: 20 Minuten, anschließend erfolgt eine 20-minütige Pause, Teil B-E: 70 Minuten
Mündliche Prüfung
- Die Prüfung dauert etwa 10 Minuten.
- Die Prüfung beginnt mit einem selbst gewählten Schwerpunktthema (ca. 5 Minuten).
- Im Anschluss werden Fragen zu dem Schwerpunktthema gestellt.
- Dann folgt eine situativ-kommunikative Aufgabe mit Bildimpuls und Dialog: im Restaurant, im Museum, am Bahnhof usw. (ca. 5 Minuten).
- Karteikarten mit Stichworten sind erlaubt.
- Mediale Unterstützung (Plakat, PowerPoint etc.) ist nach Absprache evt. erlaubt.
10.2 Informationen zum Wahlpflichtfach Technik
Schriftliche Prüfung
Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf die Bildungsstandards der Klasse 7 bis 10 sowie das erforderliche Grundwissen.
- Die Prüfung besteht aus einem Pflichtteil A1 und A2 und einem Wahlteil B.
- Teil A1 bezieht sich auf die Bereiche "Werkstoffe und Produkte" und "Produktionstechnik".
- Teil A2 bezieht sich auf den Bereich "Systeme und Prozesse" mit drei Teilbereichen. Alle drei Bereiche müssen bearbeitet werden.
- Teil B besteht aus den Wahlthemen "Bautechnik" und "Versorgung und Entsorgung" und "Mobilität". Zwei Bereiche werden vorgelegt, einer davon muss bearbeitet werden.
- Die Bearbeitungszeit beträgt 90 Minuten.
- Zugelassene Hilfsmittel sind ein nicht programmierfähiger Taschenrechner und Zeichengeräte.
- Schwerpunktsetzung 2025 im Pflichtteil A:
- A1: Werkstoff und Produkte und Produktionstechnik: Einzel-, Serien- und Massenfertigung
- A2: Systeme und Prozesse:
- Teilbereich 1 - Elektrotechnik: Berechnung und Messung von elektrischen Größen
- Teilbereich 2 - Elektronik: Aufbau und Funktion von elektronischen Schaltungen am Beispiel der Sensor-Darlingtonschaltung
- Teilbereich 3 - Maschinentechnik: Funktion und Zusammenwirken von Baugruppen
- Teilbereich 1 - Elektrotechnik: Berechnung und Messung von elektrischen Größen
- A1: Werkstoff und Produkte und Produktionstechnik: Einzel-, Serien- und Massenfertigung
- Schwerpunktsetzung 2025 im Wahlteil B:
- B1: Mobilität: Verbrennungsmotoren als Antriebssysteme in Fahrzeugen
- B2: Versorgung und Entsorgung: Pflege, Wartung, Reparatur, Verwertung und Entsorgung von technischen Produkten
- B3: Bautechnik: Baustoffeigenschaften und energiesparendes Bauen
- B1: Mobilität: Verbrennungsmotoren als Antriebssysteme in Fahrzeugen
Mündliche Prüfung
- Die Prüfung dauert etwa 15 Minuten.
- Die Prüfung beginnt mit einem selbst gewählten Schwerpunktthema (ca. 5-7 Minuten).
- Anschließend werden Fragen zu dem Schwerpunktthema und anderen Themen der Schuljahre 7 bis 10 gestellt.
- Karteikarten mit Stichworten sind erlaubt.
- Mediale Unterstützung (Plakat, PowerPoint etc.) ist nach Absprache evt. erlaubt.
10.3 Informationen zum Wahlpflichtfach AES
Schriftliche Prüfung
Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf die Bildungsstandards der Klasse 7 bis 10 sowie das erforderliche Grundwissen.
- Die Prüfung besteht aus einem Pflichtteil A und einem Wahlteil B.
- Teil A bezieht sich überwiegend auf die Bildungsstandards der Klasse 10:
- Ernährung und Gesundheit
- Lebenshaltung und Konsum
- Es werden fünf Aufgaben gestellt, vier davon müssen bearbeitet werden.
- Teil B bezieht sich überwiegend auf die Bildungsstandards der Klassen 7-9:
- Konsum
- Ernährung
- Es werden zwei Aufgaben gestellt, eine davon muss bearbeitet werden.
- Die Bearbeitungszeit beträgt 90 Minuten.
Mündliche Prüfung
- Die Prüfung dauert etwa 15 Minuten.
- Die Prüfung beginnt mit einem selbst gewählten Schwerpunktthema (ca. 5-7 Minuten).
- Anschließend werden Fragen zu dem Schwerpunktthema und anderen Themen der Schuljahre 7 bis 10 gestellt.
- Karteikarten mit Stichworten sind erlaubt.
- Mediale Unterstützung (Plakat, PowerPoint etc.) ist nach Absprache evt. erlaubt.
11. Informationen zu den naturwissenschaftlichen Fächern Biologie, Chemie, Physik
Mündliche Prüfung
- Die Prüfung dauert etwa 15 Minuten.
- Die Prüfung beginnt mit einem selbst gewählten Schwerpunktthema (ca. 5-7 Minuten).
- Erste Zwischenfragen können bereits nach 2-3 Minuten erfolgen.
- Anschließend werden Fragen rund um das Schwerpunktthema und anderen Themen der Schuljahre 9 und 10 gestellt.
- Karteikarten mit Stichworten sind erlaubt.
- Mediale Unterstützung (Plakat, PowerPoint etc.) ist nach Absprache evt. erlaubt.
12. Informationen zu den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern Geschichte, Gemeinschaftskunde, Geographie
Mündliche Prüfung
- Die Prüfung dauert etwa 15 Minuten.
- Die Prüfung beginnt mit einem selbst gewählten Schwerpunktthema (ca. 5-7 Minuten).
- Erste Zwischenfragen können bereits nach 2-3 Minuten erfolgen.
- Anschließend werden Fragen rund um das Schwerpunktthema und anderen Themen der Schuljahre 9 und 10 gestellt.
- Karteikarten mit Stichworten sind erlaubt.
- Mediale Unterstützung (Plakat, PowerPoint etc.) ist nach Absprache evt. erlaubt.
13. Prüfungsergebnisse
- Bei der Festlegung des Prüfungsergebnisses zählen alleine die Prüfungsleistungen.
- Das Ergebnis der Prüfungsfächer, die schriftlich und mündlich geprüft werden, errechnet sich aus dem Verhältnis 1:1, d.h. 50% schriftlich und 50% mündlich.
- Alle Prüfungsfächer sind maßgebende Fächer, die schriftlichen Fächer sind Kernfächer im Sinne der Realschulversetzungsordnung.
- Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal, frühestens nach einem Jahr, wiederholen.
- Maßgebend für das Bestehen ist die Prüfungsordnung zur Realschulabschlussprüfung.
14. Nichtteilnahme, Rücktritt
-
Die Prüfungsteile, an denen der Prüfungsteilnehmer ohne wichtigen Grund nicht teilnimmt, wird mit „ungenügend (Note 6)“ bewertet. Der wichtige Grund bei Nichtteilnahme ist der Prüfschule unverzüglich mitzuteilen.
- Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet der Prüfungsvorsitzende. Auf Verlangen ist ein ärztliches oder amtsärztliches Zeugnis vorzulegen. Wer sich in Kenntnis eines wichtigen Grundes der Prüfung unterzogen hat, kann diese Gründe nachträglich nicht mehr geltend machen.
-
Bei Anerkennung der Nichtteilnahme kann der Prüfungsteilnehmer die nicht abgelegten Prüfungsteile an einem festgesetzten Nachtermin nachholen. Nimmt er mit wichtigem Grund auch an dem Nachtermin nicht teil, so gelten die betroffenen Prüfungsteile als nicht unternommen.
15. Täuschungshandlung, Ordnungsverstöße
-
Wer das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel beeinflusst oder wer nicht zugelassene Hilfsmittel nach Bekanntgabe der Aufgaben mit sich führt oder Beihilfe zu einer Täuschung/einem Täuschungsversuch leistet, begeht eine Täuschungshandlung.
- Das Mitführen von Mobiltelefonen, Tablets, Smartwatches oder anderen kommunikationselektronischen Medien ist in der Prüfung verboten und gilt als Täuschungsversuch.
- Wer eine Täuschungshandlung begeht, wird von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen. Dies gilt als Nichtbestehen der Abschlussprüfung. In leichten Fällen kann stattdessen die Prüfungsleistung mit der Note „ungenügend“ bewertet werden.
- Stellt sich eine Täuschungshandlung erst nach Aushändigung des Zeugnisses heraus, kann die untere Schulaufsichtsbehörde das Zeugnis einziehen und entweder ein anderes Zeugnis erteilen oder die Prüfung für nicht bestanden erklären, wenn seit der Ausstellung des Zeugnisses nicht mehr als zwei Jahre vergangen sind.
- Wer durch sein Verhalten die Prüfung so schwer stört, dass es nicht möglich ist, die Prüfung ordnungsgemäß durchzuführen, wird von der Prüfung ausgeschlossen; dies gilt als Nichtbestehen der Abschlussprüfung.
16. Termine 2025
- 01.03.25 | Anmeldeschluss am Staatlichen Schulamt Ludwigsburg
- 20.05.25 | Haupttermin schriftlich Deutsch (Beginn 09:00 Uhr)
- 22.05.25 | Haupttermin schriftlich Englisch (Beginn 09:00 Uhr)
- 26.05.25 | Haupttermin schriftlich Mathematik (Beginn 09:00 Uhr)
- 28.05.25 | Haupttermin schriftlich Wahlpflichtfach (Beginn 09:00 Uhr)
- 23.06.25 | Nachtermin schriftlich Deutsch (Beginn 09:00 Uhr)
- 24.06.25 | Nachtermin schriftlich Englisch (Beginn 09:00 Uhr)
- 25.06.25 | Nachtermin schriftlich Mathematik (Beginn 09:00 Uhr)
- 26.06.25 | Nachtermin schriftlich Wahlpflichtfach (Beginn 09:00 Uhr)
- ca. 27.06.25 | Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen
- ca. 30.06.25 | Meldung der mündlichen Prüfungsfächer an Prüfschule(n)
- ca. 01.07.25 | Bekanntgabe der Termine für die mündlichen Prüfungen
- 07.07.25 | Beginn des mündlichen Prüfungszeitraums
- 14.07.25 | Ende des mündlichen Prüfungszeitraums
- 25.07.25 | Zeugnisausgabe an der Ulrich-Walter-Schule