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Schulträger


Schulträger der Ulrich-Walter-Schule ist die gemeinnützige UW-PS gGmbH mit Sitz in der Wilhelm-Bleyle-Straße 13 in 71636 Ludwigsburg.

Rechtlich vertreten wird sie durch den Geschäftsführer Stefan Tafferner.
 

Telefon: 07141 - 487 33 77

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Qualitätssicherung

Die Schule verfolgt das Ziel, die fachlichen und pädagogischen Kompetenzen der Lehrerinnen und Lehrer kontinuierlich zu festigen und zu erweitern.

Dies geschieht unter anderem durch folgende Maßnahmen:

  • regelmäßige kollegiale Hospitationen (gegenseitige Unterrichtsbesuche) und kollegiale Feedback-Gespräche
  • externe Fortbildungen zu aktuellen Themen an den Landesakademien für Fortbildung und Personalentwicklung des Landes Baden-Württemberg
  • externe Schulungen bzw. Fortbildungen an den Standorten der Schulbuchverlage (Klett, Cornelsen usw.)
  • Teilnahme an Veranstaltungen und Vortragsreihen der über- und untergeordneten Schulbehörden


Darüber hinaus steht die Schulleitung in regem Kontakt zum Staatlichen Schulamt Ludwigsburg, nimmt regelmäßig an den Dienstbesprechungen der Schulleiter/innen teil und gibt alle relevanten Informationen zeitnah an das Kollegium der Ulrich-Walter-Schule weiter.

Erfahrene Fachberater/innen der Schulbehörde stehen der Ulrich-Walter-Schule bei bestimmten Themen ggf. beratend und unterstützend zur Seite.

Rechtliche Grundlagen

Die Ulrich-Walter-Schule hat den Betrieb als staatlich genehmigte Ersatzschule gemäß §4, Abs. 1 des Privatschulgesetztes von Baden-Württemberg im September 2010 aufgenommen.

Die von der Ulrich-Walter-Schule ausgestellten Halbjahresinformationen und Zeugnisse sind nicht mit denen einer staatlich anerkannten Schule gleichzusetzen, so dass bei einem Wechsel an eine öffentliche Schule diese ggf. eine Feststellungsprüfung durchführt.

Der Realschulabschluss  wird als Schulfremdenprüfung abgelegt. Diese Prüfung wird an einer öffentlichen Schule durchgeführt und  hat damit den Status eines vollwertigen staatlich anerkannten Realschulabschlusses. Gerne erklären wir Ihnen das Prinzip der Schulfremdenprüfung in einem persönlichen Gespräch.

Die Versetzung von Klasse 9 nach Klasse 10 ist in der Ulrich-Walter-Schule, anders als an öffentlichen Schulen oder staatlich anerkannten Privatschulen, nicht automatisch mit dem Erreichen des Hauptschulabschlusses gleichzusetzen. Dieser kann im Bedarfsfall am Ende der Klasse 9 in Form einer Schulfremdenprüfung abgelegt werden.

Die Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen wird von einem erfahrenen Lehrerteam durchgeführt.

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:

Privatschulgesetz Baden-Württemberg

Schulgesetz Baden-Württemberg

Schul- und Hausordnung

Wir möchten für alle Schülerinnen und Schüler aber auch für Lehrerinnen und Lehrer eine positive Lern- und Arbeitsatmosphäre im Sinne des Leitbildes unserer Schule sicherstellen.

Dazu ist es erforderlich, dass alle Beteiligten die an unserer Schule geltenden Regeln verbindlich einhalten sowie bei der Gestaltung des Schullebens der Ulrich-Walter-Schule aktiv mitwirken und persönlich Verantwortung übernehmen.

Die Schul- und Hausordnung ist ein fester und wichtiger Bestandteil des Schulvertrages.

Sie kann hier eingesehen werden.

Aufnahmeverfahren


Kontaktaufnahme
Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie uns anrufen oder eine E-Mail schreiben.

Gespräch
Gerne vereinbaren wir dann einen Termin mit Ihnen. In einem persönlichen Gespräch mit der Schul- bzw. Geschäftsleitung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Situation und Motivation für einen Schulwechsel sowie Ihre Erwartungen an unsere Schule zu thematisieren. Darüber hinaus können Sie sich in einem Rundgang ein persönliches Bild von den Räumlichkeiten der Schule machen.

Probeunterricht
Wenn Sie unser Erstgespräch mit einem guten Gefühl verlassen haben und sich Ihr Interesse an einem Wechsel Ihres Kindes an die Ulrich-Walter-Schule festigt, wenn die Rahmenbedingungen geklärt sind und auch die Schul- und Geschäftsleitung ihr Einverständnis erklärt, darf Ihr Kind etwa drei bis fünf Tage zu einem Probeunterricht zu uns kommen. Hierdurch erhält Ihr Kind die Möglichkeit, den Schulalltag, die Lehrer/innen und die Mitschüler/innen kennen zu lernen. Und auch die Schule hat die Gelegenheit zu prüfen, ob Ihr Kind bei uns zurechtkommt und sich in die bestehenden Strukturen eingliedern kann.

Aufnahme
Sind die Probeunterrichtstage positiv verlaufen und alle Rahmenbedingungen geklärt, kann der Schulwechsel in der Regel sofort vollzogen werden. Dann heißt es: "Herzlich willkommen in der Ulrich-Walter-Schule!"

Feststellungstest
In bestimmten Einzelfällen behalten wir uns das Recht vor, einen schriftlichen und ggf. mündlichen Feststellungstest vor der endgültigen Aufnahme durchzuführen. Dadurch soll festgestellt werden, ob das Kind die erforderlichen Voraussetzungen für die Aufnahme in einer Realschule erfüllt.
  1. Schulgebühren
  2. Eltern

Ulrich-Walter-Schule
Wilhelm-Bleyle-Straße 13
71636 Ludwigsburg

 

Tel: 07141 – 487 33 77
Fax: 07141 – 487 30 03
info@uw-ps.de
www.uw-ps.de 

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